Weitere Entscheidung unten: LG München I, 27.04.2018

Rechtsprechung
   LG München I, 14.11.2018 - 36 S 12013/17 WEG   

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https://dejure.org/2018,48226
LG München I, 14.11.2018 - 36 S 12013/17 WEG (https://dejure.org/2018,48226)
LG München I, Entscheidung vom 14.11.2018 - 36 S 12013/17 WEG (https://dejure.org/2018,48226)
LG München I, Entscheidung vom 14. November 2018 - 36 S 12013/17 WEG (https://dejure.org/2018,48226)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Miteigentümeranspruch auf Herausgabe eines Dachspitzbodens

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Herausgabeanspruch von Gemeinschaftseigentum unter Wohnungseigentümern; §§ 861, 985, 986, 1004 BGB, 13 Abs. 2 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einräumung von Mitbesitz ist Anspruch des einzelnen Eigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • AG München, 12.07.2017 - 481 C 22391/16

    Schuldrechtliches Sondernutzungsrecht des "werdenden" Wohnungseigentümers durch

    Auszug aus LG München I, 14.11.2018 - 36 S 12013/17
    Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 12.07.2017, Aktenzeichen 481 C 22391/16 WEG, wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des am 12.7.2017 verkündeten Endurteils des Amtsgerichts München, Az.: 481 C 22391/16 WEG.

  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

    Auszug aus LG München I, 14.11.2018 - 36 S 12013/17
    Richtig ist, dass ein Sondernutzungsrecht nur durch Vereinbarung begründet werden kann (BGH, ZMR 2000, 347 ff.; BGH, MDR 2016, 1324, 1325).
  • OLG München, 15.03.2006 - 34 Wx 160/05

    Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei Einrichtung einer Garderobe im

    Auszug aus LG München I, 14.11.2018 - 36 S 12013/17
    Eine faktische Sondernutzung kann hier auch nicht aus einer unzulässigen Belegung von Teilflächen (so OLG München, NZM 2006, 378 ff. zum Aufstellen einer Garderobe im Treppenhaus; BayObLG, a.a.O., zum Aufstellen eines Getränkeautomaten im Gang) hergeleitet werden, da das Abstellen von Gegenständen in einem Speicherraum gerade zu dessen bestimmungsgemäßer Nutzung gehört.
  • OLG Stuttgart, 22.11.2011 - 10 W 47/11

    Besitzschutz: Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Auftraggeber auf

    Auszug aus LG München I, 14.11.2018 - 36 S 12013/17
    Es muss sich um einen völligen Besitzentzug handeln; soweit es sich lediglich um eine Besitzstörung handelt besteht die Einschränkung des § 866 BGB (OLG Stuttgart, NZM 2012, 162 ff.; OLG Hamburg, NZM 2012, 692, 693).
  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03

    Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur

    Auszug aus LG München I, 14.11.2018 - 36 S 12013/17
    Danach kann ein einzelner Eigentümer grundsätzlich die Einräumung von Mitbesitz an die Eigentümergemeinschaft verlangen, wenn ein Raum zu Unrecht von einem Miteigentümer vereinnahmt, mithin von diesem alleine genutzt wird (KG, ZWE 2007, 384 ff. zu alleine genutztem KfZ-Stellplatz; LG Hamburg, ZMR 2014, 741 ff. zu allein genutztem Kellerraum; BayObLG, NZM 2004, 344, 345 zu alleine genutztem Büro).
  • OLG Hamburg, 04.09.2012 - 7 U 84/09

    Hinterlegung einer herauszugebenden Sache wegen schuldloser Ungewissheit über die

    Auszug aus LG München I, 14.11.2018 - 36 S 12013/17
    Es muss sich um einen völligen Besitzentzug handeln; soweit es sich lediglich um eine Besitzstörung handelt besteht die Einschränkung des § 866 BGB (OLG Stuttgart, NZM 2012, 162 ff.; OLG Hamburg, NZM 2012, 692, 693).
  • AG Duisburg-Ruhrort, 11.02.2022 - 8 C 57/21

    Was muss ein Mitbesitzer herausgeben?

    Die über die Übertragung des Besitzes hinausgehende Entfernung der von dem Besitzer eingebrachten Gegenstände (Räumung) ist nicht Inhalt des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB, sondern des Beseitigungsanspruchs nach § 1004 Abs. 1 BGB (v9I. LG München I, Beschl. v. 14.11.2018 36 S 12013/17 WEG; BGH, Urteil vom 28.01.2011, V ZR 147/10, Rn. 12; BGH, Urt., v 05.072001 - IX ZR 327/99, NJW 2001, 2966, beck-online).
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Rechtsprechung
   LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17 WEG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48293
LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17 WEG (https://dejure.org/2018,48293)
LG München I, Entscheidung vom 27.04.2018 - 36 S 12013/17 WEG (https://dejure.org/2018,48293)
LG München I, Entscheidung vom 27. April 2018 - 36 S 12013/17 WEG (https://dejure.org/2018,48293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 858, § 866, § 902, § 985; WEG § 13 Abs. 2, § 43 Nr. 2
    Herausgabe eines Dachspitzbodens zur Mitbenutzung durch alle Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • rewis.io

    Herausgabe eines Dachspitzbodens zur Mitbenutzung durch alle Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ra.de
  • ibr-online

    Einräumung von Mitbesitz ist Anspruch des einzelnen Eigentümers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Darüber hinaus ist Voraussetzung für eine wirksame formlose Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern, dass diese die Nutzung in dem Bewusstsein hinnehmen, sich dadurch auch für die Zukunft binden zu wollen (Bärmann, WEG, 13. Auflage, § 13, Rdnr. 80; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 13, Rdnr. 36); eine bloße Duldung bzw. unwidersprochene Hinnahme der alleinigen Nutzung durch einen Wohnungseigentümer seitens der übrigen Eigentümer reicht gerade nicht aus und führt auch nicht etwa zum Entstehen eines Gewohnheitsrechts bzw. Entstehen eines Sondernutzungsrechts durch tatsächlichen Gebrauch (LG Hamburg, ZMR 2014, 741 ff.; ZMR 2010, 311, 312 bei Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse; KG, a.a.O.; vgl. dazu auch BGH, NJW 2016, 53).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 196/11

    Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft: Haftung des Erwerbers und des

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Diese setze sich aber nun aus den Volleigentümern und den übrigen Mitgliedern der früheren werdenden Gemeinschaft zusammen (BGH, WuM 2004, 511 ff.; vgl. dazu auch BGH NJW 2012, 2650 ff.).
  • LG Hamburg, 09.12.2009 - 318 S 69/09

    Wohnungseigentum: Konkludente Vereinbarung über ein Sondernutzungsrecht an einer

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Darüber hinaus ist Voraussetzung für eine wirksame formlose Vereinbarung zwischen den Wohnungseigentümern, dass diese die Nutzung in dem Bewusstsein hinnehmen, sich dadurch auch für die Zukunft binden zu wollen (Bärmann, WEG, 13. Auflage, § 13, Rdnr. 80; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 13, Rdnr. 36); eine bloße Duldung bzw. unwidersprochene Hinnahme der alleinigen Nutzung durch einen Wohnungseigentümer seitens der übrigen Eigentümer reicht gerade nicht aus und führt auch nicht etwa zum Entstehen eines Gewohnheitsrechts bzw. Entstehen eines Sondernutzungsrechts durch tatsächlichen Gebrauch (LG Hamburg, ZMR 2014, 741 ff.; ZMR 2010, 311, 312 bei Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse; KG, a.a.O.; vgl. dazu auch BGH, NJW 2016, 53).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2011 - 10 W 47/11

    Besitzschutz: Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Auftraggeber auf

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Dieser Ausschluss greift nämlich nicht im Falle des vollständigen Besitzentzugs und erfasst im übrigen nur possessorische Ansprüche; petitorische Ansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen (BGH, BB 1974, 813; OLG Hamburg, NZM 2012, 692, 693; OLG Stuttgart, BauR 2012, 665 ff.; Spielbauer/Then, WEG, 3. Auflage, § 13, Rdnr. 24).
  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03

    Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Es handelt sich dabei um einen Individualanspruch und nicht um eine Angelegenheit gemeinschaftlicher Verwaltung (KG, a.a.O.; BayObLG, NJW-RR 2004, 1160, 1161).
  • OLG Hamburg, 18.07.2001 - 2 Wx 44/97

    Einräumung eines Mitbenutzungsrechts an einem nur durch eine im Sondereigentum

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Eine Benutzung als Abstellraum ist daher grundsätzlich zulässig (OLG Hamburg, NZM 2001, 1082, 1083).
  • AG München, 12.07.2017 - 481 C 22391/16

    Schuldrechtliches Sondernutzungsrecht des "werdenden" Wohnungseigentümers durch

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 12.07.2017, Az. 481 C 22391/16 WEG, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • OLG Hamburg, 04.09.2012 - 7 U 84/09

    Hinterlegung einer herauszugebenden Sache wegen schuldloser Ungewissheit über die

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 36 S 12013/17
    Dieser Ausschluss greift nämlich nicht im Falle des vollständigen Besitzentzugs und erfasst im übrigen nur possessorische Ansprüche; petitorische Ansprüche werden dadurch nicht ausgeschlossen (BGH, BB 1974, 813; OLG Hamburg, NZM 2012, 692, 693; OLG Stuttgart, BauR 2012, 665 ff.; Spielbauer/Then, WEG, 3. Auflage, § 13, Rdnr. 24).
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